

“Wenn es zu diesen massiven Einsparungen kommt, müssen die kreisangehörigen Städte und Gemeinde davon mit profitieren. Das geht nur über eine maßvolle Kreisumlagensenkung!”, fordert SPD-Kreistagsfraktionschef Maximilian Schmidt. Hintergrund der Einsparungen wäre insbesondere die Kostenübernahme des Bundes für sämtliche Aufwendungen im Bereich der Grundsicherung im Alter. Dieser Posten – zurzeit noch ein überschaubarer Betrag im Kreishaushalt – wird in den kommenden Jahren wachsen, insbesondere aufgrund des demografischen Wandels. Bei einer schrittweisen Übernahme des Bundes von 2012 bis 2015 würden die Kommunen in Deutschland insgesamt in Höhe von 12 Milliarden Euro entlastet. “Fakt ist, dass der Landkreis sich wesentlich über die Kreisumlage finanziert, die von den Städten und Gemeinden aus ihrem Steueraufkommen aufgebracht wird. Das ist gut so – das bedeutet aber auch, dass es eine gerechte Mittelverteilung geben muss.”, sagt Maximilian Schmidt. “Im Landkreis sprechen wir immer von einer Finanzsymmetrie zwischen Kreis und Gemeinden bei der Kreisumlagenbemessung. Dabei muss es bleiben – und das bedeutet, dass wenn eine Ebene massiv Einsparungen geltend machen kann, die Kreisumlage auch angepasst werden muss.”, so Schmidt.
Konkret kann sich Schmidt eine Aufteilung im Verhältnis 2 (Landkreis) zu 1 (Städte und Gemeinden) vorstellen. “Das bedeutet bei einer mittleren Schätzung der Einsparung in Höhe von 9 Millionen Euro über 3 Jahre jährlich einen Anteil von 1 Million Euro für die Städte und Gemeinden. Übersetzt wäre das eine Umlagensenkung in Höhe von mindestens einem Punkt.”, erläutert Schmidt. Der genaue Betrag müsse in den kommenden Monaten ermittelt werden, wenn die genauen Zahlenwerke vorliegen – “Zu einer Entlastung der Städte und Gemeinden sollten wir aber in jedem Falle kommen!”, kündigt Schmidt die Position der SPD in den Beratungen an.
Auch bei der kommunalen Umsetzung des sogenannten Bildungspakets fordert Schmidt eine enge Zusammenarbeit zwischen Landkreis und Kommunen: “Ziel des Bildungspakets ist es, unkomplizierte und schnelle soziale Leistungen für Bedürftige zu schaffen. Deswegen darf der Landkreis keine bloße Verteilbehörde für Gutscheine sein, sondern muss aktiv dafür sorgen, dass auch entsprechende Angebote vorgehalten werden. Dazu gehört eine enge Abstimmung mit den Kommunen, Vereinen, Verbänden und anderen Trägern. Wenn die Städte und Gemeinden angemessen an den Einsparungen beteiligt werden, bleiben dann Mittel frei, um entsprechende soziale Angebote vorzuhalten!”, so Schmidt.
Quelle: Maximilian Schmidt | Artikel vom 30.03.2011