

Auf seiner Suche nach einem Opfer traf er die ihm nur flüchtig bekannte Kollegin im Damenumkleideraum an. Er überwältigte, fesselte und vergewaltigte sein Opfer. Nach einer halben Stunde tötete er sie durch zwei Messerstiche. Die Leiche der Frau versteckte er in einem Container. Sie wurde erst aufgefunden, nachdem die Polizei mehrmals das Gelände nach der Vermissten durchsucht hatte.
Der geständige Angeklagte wurde durch das Landgericht Berlin wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt; die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt. Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 21. Februar 2011 – 5 StR 27/11
Landgericht Berlin – (540) 1 Kap JS 78/10 Ks (7/10) – Urteil vom 16. Septem-ber 2010
Quelle: Pressestelle Bundesgerichtshof | Artikel vom 04.03.2011