Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit.
Martin Luther King
Termine
die nächsten Fünf

Keine Veranstaltungen gefunden.

MeinCelle.de twittert
  • Noch schneller im Informationsaustausch.
  • Folgen Sie meincelle.de auf twitter.
Kurz notiert
KURZINFO

Winterdienst von A-Z

Der Winterdienst wird durch das “Niedersächsische Straßengesetz” geregelt. Demnach haben Städte und Gemeinden die Straßen zu säubern und von Schnee und Eis zu befreien. Diese Pflicht kann jedoch auch auf die Bürger übertragen werden. Jede Kommune regelt das unterschiedlich. In Celle werden die Fahrbahnen von der Stadt, die Fußwege bis zu einer maximalen Breite von zwei Metern von den Anliegern bzw. Grundstückseigentümern geräumt. Das gilt auch für die Innenstadt. Das heißt, auch hier müssen die jeweiligen Anlieger für einen schnee- und eisfreien Gehweg sorgen. Bei städtischen Liegenschaften (z.B. Bomann-Museum) ist dafür eine Privatfirma zuständig, ebenso verhält es sich bei den Radwegen.

Grundsätzlich ist der Schnee so zu lagern, dass der Straßenverkehr nicht behindert wird. Das besagt die städtische Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung. Rinnsteine, Einlaufschächte der Kanalisation sowie Hydrantendeckel müssen freigehalten werden. Schnee und Eis dürfen nicht dem Nachbargrundstück zugekehrt werden.

Der Winterdienst wird nach einer Prioritätenliste versehen. Stufe I kennzeichnet den besonders gefährdeten Bereich. Dazu gehören Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen, Zufahrten zu Krankenhäusern, Feuerwehren und Schulen, Bushaltestellen mit Wartehäuschen (an Haltestellen ohne „Häuschen“ sind die Anlieger zuständig), Radwege an Hauptverkehrsstraßen sowie Parkplätze. Unter Stufe II fallen Zubringer- und Ausfallstraßen. In Stufe III werden reine Wohngebiete zusammengefasst. Die ersten beiden Stufen haben Vorrang. Bei extremer Witterung befasst sich der städtische Winterdienst schon einmal mehrmals täglich mit diesen Bereichen.

Vorrangig ist, den Bürgerinnen und Bürgern einen möglichst gefahrlosen Weg zu Schule, Beruf und anderen täglichen Besorgungen zu ermöglichen. Schließlich dient Winterdienst der Gefahrenabwehr. Dazu werden die Temperaturen stetig durch die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kontrolliert und im Bedarfsfall umgehend gestreut. Dabei nutzt die Stadt auf Straßen das sogenannte FS 30-Verfahren, ein Feuchtsalzverfahren, wobei dem Streusalz eine 15prozentige Magnesiumchloridlösung beigemischt wird. Dieses lässt Schnee und Eis schneller tauen, haftet besser auf der Fahrbahn und ist umweltfreundlicher. An Fußgängerüberwegen, Bushaltestellen und Brücken sowie auf den von der Kommune zu betreuenden Gehwegen wird ein Salz-Sand-Gemisch aufgebracht.

Auch wenn der städtische Winterdienst es sich zur Aufgabe gemacht hat, Gefahren von den Bürgerinnen und Bürgern abzuwenden, so kann er letztlich keine absolute Sicherheit gewährleisten. Unterstützung bekommen die Kommunen da durch die Rechtsprechung. In mehreren Oberlandesgerichtsurteilen wird darauf verwiesen, dass “die Verkehrsteilnehmer mittels einer durchschnittlichen Eigenverantwortung für ihre Sicherheit selbst nach Kräften zu sorgen haben”. Demnach müssen sich “die Straßen- und Gehwegbenutzer den Verhältnissen anpassen und die Straße so hinnehmen, wie sie sich ihnen erkennbar bietet”.

Quelle: Pressestelle Celle | Artikel vom 23.122010

« zurück