Wir erschrecken über unsere eigenen Sünden, wenn wir sie an anderen erblicken.
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KURZINFO

Schülerbeförderung im Landkreis Celle

Eltern haben bei für den Schulweg gefährlichen Wetterverhältnissen grundsätzlich die Möglichkeit und auch das Recht, selbst zu entscheiden, ob sie den Schulweg ihres Kindes noch für zumutbar oder aber für zu gefährlich halten. Im letzteren Fall dürfen sie ihren Nachwuchs in eigener Verantwortung zu Hause behalten. Die Schule ist hiervon aber unverzüglich telefonisch zu unterrichten.

Es hat im Zusammenhang mit den Meldungen zum Ausfall der Schülerbeförderung im Landkreis Celle wegen witterungsbedingter Gefahrensituationen bei vielen Eltern Irritationen gegeben, ob damit auch ein Ausfall des Unterrichts verbunden ist. Eltern sind bei Ausfall der Schülerbeförderung nicht verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler selbst zur Schule zu bringen. Das Fehlen von Schülern führt dann zwangsläufig dazu, dass faktisch kein Unterricht stattfinden kann.

Allerdings kann es sein, dass nur Bereiche des Landkreises von extremen Witterungsverhältnissen betroffen sind, aber nicht alle Schulen oder die Mehrzahl der Schüler. In diesem Fall ist es nicht verhältnismäßig, an allen Schulen den Unterricht ausfallen zu lassen. Dabei handelt es sich in der Regel um die Schulen, die zentral das Gebiet des Landkreises oder zumindest einen großen Teil davon abdecken.

Nicht übersehen werden darf, dass bei Ausfall der Schülerbeförderung dennoch Kinder im fußläufigen Bereich der Schule wohnen und unabhängig davon die jeweilige Schule aufsuchen. Gleiches gilt für die Kinder von Alleinerziehenden oder von Eltern, die beide berufstätig und auf die Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind. Diese Betreuung stellt die Schule auch bei Unterrichtsausfall sicher.

Zur Vermeidung dieser Unsicherheiten und der aufgetretenen Irritationen hat sich der Landkreis entschlossen, dies in der Weise zu veröffentlichen, dass künftig ein Schulausfall angeordnet wird, wobei in Kauf genommen wird, dass dies dann u. U. für einzelne Schulen nicht gerechtfertigt ist.

Auf der Startseite der Internetpräsentation findet sich ab 18.12.2010 ein aktuelles Fenster, in dem der Schulausfall angezeigt wird.

Quelle: Pressestelle Lk Celle | Artikel vom 20.122010

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